Förderung staatlich anerkannter Umweltstationen
Staatlich anerkannte Umweltstationen können Fördermittel gemäß den Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) beantragen. In den FöR-UmwSt wird die Förderung von staatlich anerkannten Umweltstationen geregelt. Die Förderung nimmt die gesamte Bildungsarbeit BNE/UB der Umweltstation in den Blick. Die neue Grundförderung ersetzt die bisherige Förderung des Basisprojekts und soll die Planungssicherheit und die Flexibilität der Umweltstationen erhöhen.
Antragsstellung
Zum 01. August 2022 traten die neuen Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) in Kraft und ersetzten die bisherigen Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen. Bitte verwenden Sie ab dem Förderjahr 2023 nur noch die neu bereitgestellten Formblätter und Anlagen.
Informationen, Formblätter und weiteres zu „Innovative BNE-Projekte für Umweltstationen“ finden Sie unter „Projektförderung“
Weiterführende Informationen (Hinweis: die Dokumente sind nicht alle barrierefrei)
DOWNLOAD Grundförderung nach FöR-UmwSt Förderjahr 2025
- Hinweise zur Grundförderung nach FöR-UmwSt Stand Juli 2024 (PDF)
- Antragsformular (docx)
- Anlage 1 Ausgaben- und Finanzierungsplan (xlsx)
- Anlage 2 Arbeitsprogramm (xlsx)
- Verwendungsbestätigung (docx)
DOWNLOAD Grundförderung nach FöR-UmwSt Förderjahr 2023 und 2024
- Hinweise zur Förderung der Umweltstationen (PDF)
- Antragsformular (PDF)
- Anlage 1 Ausgaben- und Finanzierungsplan (Excel)
- Anlage 2 Arbeitsprogramm (Excel)
- Verwendungsbestätigung (PDF)