Staatlich anerkannte Umweltstation werden
Einrichtungen mit Sitz in Bayern, die sich durch hochwertige Bildungsangebote der außerschulischen BNE auszeichnen und die Anforderungen im Sinne der Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) erfüllen, können beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen Antrag auf staatliche Anerkennung stellen.
Neben dem Antragsformular sollen im Rahmen eines formlosen Antrags u.a. inhaltliche Schwerpunkte der BNE, die regionalen Bedarfe, das verfügbare Personal und dessen Qualifikationen sowie weitere relevante Rahmenbedingungen beschrieben werden.
Weitere Informationen können den Hinweisen zur Anerkennung von Umweltstationen entnommen werden.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung kann jährlich jeweils zum 1. Februar gestellt werden.
Zur Steigerung und Sicherung der Qualität werden seit der Neugestaltung der Förderrichtlinien im Jahr 2022 (FöR-UmwSt) in einem Abstand von maximal fünf Jahren turnusmäßige Überprüfungen der anerkannten Umweltstationen durchgeführt.
Kontakt: umweltstationen@stmuv.bayern.de